• Zur Hauptnavigation springen
  • Zum Inhalt springen
  • Zur Seitenspalte springen
  • Zur Fußzeile springen

Seniorenzentrum
Am Eichendorffpark

Persönlich. Ehrlich. Gut.
Ein Haus der Seniorenhilfe SMMP

Stellenangebote

  • Aktuell
  • Termine
  • Über uns
  • Pflege & Lebensqualität
  • Angebote & Preise
  • Paul-Mehlan-Stiftung
  • Spenden

Finanzierung der Ausbildungsvergütungen in der Altenpflege ab dem 01.01.2015

2. Dezember 2014 in kurz notiert

Berücksichtigung der Umlage in der Vergütung der allgemeinen Pflegeleistungen

Mit der Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung (AltPflAusglVO) vom 10. Januar 2012 hat das Land Nordrhein-Westfalen zum 01.07.2012 ein Umlageverfahren zur Finanzierung der Kosten von Ausbildungsvergütungen in der Altenpflege eingeführt. Mit diesem Schritt soll ein Beitrag geleistet werden, um dem landesweiten Mangel an Pflegefachkräften entgegen zu wirken.

Bis zu diesem Zeitpunkt wurden nur bei solchen Pflegeeinrichtungen die Kosten für Auszubildende (Ausbildungsvergütung) im Pflegesatz (§ 84 Abs. 1 SGB XI) berücksichtigt, die selbst ausgebildet haben. Damit mussten nur die Bewohnerinnen und Bewohner der betroffenen Einrichtung für die Kosten aufkommen.

Seit dem 01.07.2012 müssen alle stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegedienste solidarisch in einen gemeinsamen „Umlagetopf“ (Ausgleichsfonds) einzahlen, unabhängig davon, ob die einzelne Einrichtung selbst ausbildet oder nicht. Aus diesem Ausgleichsfonds werden dann die Ausbildungsvergütungen finanziert.

Hierzu wird von den umlagepflichtigen Pflegeeinrichtungen ein sog. Ausgleichsbetrag erhoben, der von den Landschaftsverbänden als der nach § 4 Landesaltenpflegegesetz zuständigen Behörde nach den Vorgaben der AltPflAusglVO berechnet und durch Bescheid für das jeweilige Erhebungsjahr festgesetzt wird (§§ 3, 7 und 9 AltPflAusglVO). Diesen Betrag muss die Einrichtung in den Ausgleichsfonds einzahlen.

Die Ausgleichsbeträge aller Pflegeeinrichtungen bilden die sog. Ausgleichsmasse. Aus dieser Ausgleichsmasse werden die Kosten der Ausbildungsvergütung landesweit den ausbildenden Einrichtungen und Diensten erstattet.

Gemäß § 82a Abs. 3 SGB XI ist die von den Einrichtungen und Diensten zu zahlende Umla-ge zur Bildung der Ausgleichsmasse in der Vergütung der allgemeinen Pflegeleistungen (also im Pflegesatz nach § 84 Abs. 1 SGB XI) berücksichtigungsfähig.

Hierzu wird ein landesweit einheitlicher Umlagebetrag in der Vergütungsvereinbarung über die allgemeinen Pflegeleistungen gesondert ausgewiesen. Die Höhe dieses Umlagebetrages wird durch den Grundsatzausschuss zur Kurzzeitpflege und vollstationären Pflege NRW nach § 22 des Rahmenvertrages gemäß § 75 Abs. 1 SGB XI (NRW) durch Beschluss festgelegt.
Die Ermittlung des Umlagebetrages basiert auf den von den Landschaftsverbänden nach der AltPflgAusglVO erhobenen Zahlen. Danach hat unsere Einrichtung für das bevorstehende Jahr pro durchschnittlich belegten Platz im Jahr 2013 den landeseinheitlichen Umlagebetrag von 1.337,66 € zu zahlen (s. beigefügte Berechnung des landeseinheitlichen Betrages durch die Landschaftsverbände).

Nach der Beschlussfassung im Grundsatzausschuss ist dieser Betrag in An- und Abwesenheitstage umzurechnen (§ 87a Abs.1 SGB XI). Für diese Berechnung wird von landesdurchschnittlich 2,5 % Abwesenheitstagen in den Einrichtungen ausgegangen.

Demnach sind für die Berechnung der Ausbildungskosten folgende Werte zugrunde zu legen.

Umlagebetrag bei Anwesenheit: 3,69 €
Umlagebetrag bei Abwesenheit: 2,77 €

Diese Umlagebeträge werden bei allen Bewohnern in gleicher Höhe erhoben.

Im Ergebnis führt das ab dem 01.07.2012 geltende Umlageverfahren wegen der Erhöhung des Umlagebetrages zu einer Erhöhung des Entgelts. Die Erhöhung verlangen wir zum 01.01.2015. Gemäß § 9 Abs. 2 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) ist eine Erhöhung des Entgelts den Bewohnern vier Wochen vor dem Berechnungszeitpunkt schriftlich mitzuteilen und zu begründen. Dieser Anforderung dient dieses Schreiben.
Die vorgesehene Veränderung gegenüber den derzeit gültigen Tagessätzen stellt sich wie folgt dar:

[table “2” not found /]

Die oben genannten Entgelte bleiben mindestens bis zu folgenden Terminen unverändert:

  • Entgelte für Pflege (ohne Ausbildungsumlage), Unterkunft, Verpflegung bis 30.09.2015
  • landeseinheitlicher Betrag der Ausbildungsumlage bis 31.12.2015
  • Investitionskosten bis 31.12.2014

Bei einer Erhöhung des Entgeltes, steht Ihnen nach § 11 Abs. 1 WBVG das Recht zur außer-ordentlichen Kündigung des Vertrages zu diesem Zeitpunkt zu.

Der Beirat Ihrer Einrichtung wurde über die notwendige Anpassung informiert. In einer Besprechung haben wir die Entgelterhöhung aufgrund des Umlagebetrages erläutert.

Selbstverständlich sind wir bereit, Ihnen noch weitere Informationen zu dem neuen Umlageverfahren und zu dem Umlagebetrag zu geben.
Hierzu können Sie mich jederzeit ansprechen.

Andreas Wedeking
Einrichtungsleiter

  • teilen  
  • teilen 
  • E-Mail 
  • drucken 
  • teilen 

« Und zum Abschied eine Träne
Weihnachtsfeier der Mitarbeiter des Seniorenzentrum Am Eichendorffpark am 04.12.2014 »


Seitenspalte

Kontakt

Seniorenzentrum
Am Eichendorffpark

Einrichtungsleiterin:
Karin Gerdes

Eichendorffstraße 13
59302 Oelde-Stromberg
Telefon: 02529-9450
Telefax: 02529-945150
info(at)seniorenzentrum.smmp.de

Kontakt Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nach § 6 MPGBetreiberV: Karin Gerdes
MPG-Haus-AmEichendorffpark(at)smmp.de

Anja Raatgers– Beauftragte für Medizinproduktesicherheit §6 MPBetreibV

Irene Heider – Medizinproduktebeauftragte

Weitere Ansprechpartner

Lage & Anfahrt

Joseph von Eichendorff
Joseph von Eichendorff

Briefmarken sammeln für Bethel

© Seniorenzentrum Am Eichendorffpark · Ein Haus der Seniorenhilfe SMMP · Impressum · Datenschutz · Cookies.

Footer

Gemeinsame für die Ukraine

 

SMMP verbindet

SMMP Unterstützungsverein e.V.

Presseinformationen SMMP »

Stellenangebote bei SMMP

  • Wir suchen einen Praxiskoordinator in Bestwig
  • Wir suchen einen Lehrer (w/m/d) für Deutsch und Religionslehre in Heilbad Heiligenstadt
  • Wir suchen einen Hausmeister (m/w/d) in Bestwig
  • Buchhalter/in (m/w/d) für die Bergkloster Stiftung SMMP
  • Wir suchen eine/n Ergotherapeut:in (m/w/d) für unsere Praxen im Sauerland

Presseinformationen SMMP »

Seniorenhilfe SMMP

Persönlich. Ehrlich. Gut.

Stellenangebote im Bereich Pflege

  • Gesundheitsakademie SMMP
    Pflegeschule, Fort- und Weiterbildung

Mach Karriere als Mensch:
20 Gründe für eine
Ausbildung in der Pflege

Tagesbetreuung & Ambulante Pflege

  • Tagespflege im Haus Maria, Geseke
  • Ambulanter Dienst Haus Maria, Geseke
  • Martinus Tagespflege, Herten-Westerholt
  • Ambulante Dienste am Gertrudis-Hospital, Herten-Westerholt
  • Ambulanter Dienst am Südertor, Lippstadt
  • Ambulanter Dienst St. Franziskus, Oelde

Senioren-Wohngemeinschaften

  • Senioren-WG St. Lambertus,
    Ahlen-Dolberg
  • Senioren-WGs St. Ida, Dorsten-Holsterhausen
  • Senioren-WG am Bergkloster, Bestwig
  • Senioren-WG im Haus Maria, Geseke
  • Senioren-WG St. Pankratius,
    Geseke-Störmede
  • Senioren-WGs St. Martinus, Herten
  • Senioren-WGs am Südertor, Lippstadt
  • Senioren-WG Maria, Lippstadt-Bökenförde
  • Senioren-WGs St. Franziskus, Oelde
  • Senioren-WG St. Vitus,
    Oelde-Sünninghausen

Seniorenwohnen

  • Seniorengerechtes Wohnen in Oelde-Stromberg
  • Betreutes Seniorenwohnen an der Stadtkirche in Geseke
  • Betreutes Wohnen Haus Elisabeth, Herten-Westerholt
  • Betreutes Wohnen am Haus St. Josef, Heiden
  • Franziskusstift: Betreute Senioren-Hausgemeinschaft

Stationäre Pflege

  • Haus Maria, Geseke
  • Haus St. Josef, Heiden
  • Haus St. Martin, Herten-Westerholt
  • Seniorenzentrum Am Eichendorffpark, Oelde-Stromberg
  • Haus St. Josef, Wadersloh
  • Haus Maria Regina, Wadersloh-Diestedde

Schwestern der heiligen
Maria Magdalena Postel — SMMP

  • „Von Ihrer Glaubensbegeisterung können hier viele lernen“
  • Sonnenaufgang auf dem Klosterweg
  • Schwestern helfen Flüchtlingen in Mosambik
  • Aus den Augen, nicht aus dem Sinn
  • Pilgerrose blüht erstmals am Bergkloster Bestwig

SMMP verbindet

SMMP Unterstützungsverein e.V.

Presseinformationen SMMP »

Bergkloster Stiftung SMMP


SMMP Bildung & Erziehung

  • Mitleben auf Zeit
  • Bildungsakademie für Therapieberufe
    (Ergotherapie, Physiotherapie)
  • Bildungsakademie Canisiusstift
    (Ergotherapie, Physiotherapie)
  • Manege
  • Julie-Postel-Haus
  • Katholischer Bergkindergarten Heiligenstadt

Gymnasien

  • Engelsburg-Gymnasium Kassel
  • Walburgisgymnasium & Walburgisrealschule Menden

Berufskollegs

  • Berufskolleg Bergkloster Bestwig
  • Berufskolleg Canisiusstift Ahaus
  • Placida-Viel-Berufskolleg Menden
    Preisträger des Deutschen Schulpreises 2022
  • Katholische Berufsbildende Schule, Bergschule St. Elisabeth Heiligenstadt

Gesundheitshilfe SMMP

  • Katholisches Klinikum
    Ruhrgebiet Nord
  • Praxis für Ergo­therapie
  • Praxis für Physio­therapie

SMMP Servicedienste

  • Catering & Facility Management

Zu Gast im Kloster

Von Kloster zu Kloster

Ein spiritueller Wanderweg